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Steuern28. Juni 2026· 6 Min. Lesezeit

Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Grenzen einfach erklärt (DE & AT)

Die Kleinunternehmerregelung wurde 2025 reformiert: In Deutschland gelten 25.000 € / 100.000 €, in Österreich 55.000 € brutto. Was die neuen Umsatzgrenzen bedeuten und worauf du achten musst.

Illustration zur Kleinunternehmer-Umsatzgrenze
Das Wichtigste in Kürze
  • Deutschland: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und laufendes Jahr bis 100.000 € (feste Grenze).
  • Österreich: 55.000 € brutto pro Jahr, mit 10 % Toleranz.
  • Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus — können aber auch keine Vorsteuer ziehen.
  • Wird die Grenze überschritten, wirst du ab diesem Umsatz regulär umsatzsteuerpflichtig.

Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung in Deutschland und Österreich reformiert — mit höheren Umsatzgrenzen und einigen wichtigen Detail-Änderungen. Hier ist der Überblick für beide Länder.

Deutschland: 25.000 € und 100.000 €

Seit 2025 gelten zwei Grenzen: Der Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 € betragen (vorher 22.000 €), und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres höchstens 100.000 € (vorher 50.000 €).

Neu und besonders wichtig: Die 100.000-€-Grenze ist keine Prognose mehr, sondern eine feste Grenze. Wird sie im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft ab genau dem Umsatz, mit dem die Grenze gerissen wird — alles darüber ist regulär umsatzsteuerpflichtig.

Außerdem werden die Umsätze von Kleinunternehmern seit 2025 als steuerfrei behandelt. Praktischer Nebeneffekt: Es gibt erstmals eine EU-weite Kleinunternehmerregelung (§19a UStG) für Unternehmer, die in anderen EU-Staaten tätig sind und EU-weit unter 100.000 € bleiben.

Österreich: 55.000 € brutto

In Österreich liegt die Grenze seit 2025 bei 55.000 € brutto pro Jahr (vorher 35.000 € netto). Wichtig: Es ist jetzt eine Brutto-Grenze — die fiktive Umsatzsteuer wird nicht mehr herausgerechnet.

Es gibt eine Toleranzregel: Wird die Grenze um nicht mehr als 10 % überschritten, darfst du bis zum Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer fakturieren. Erst wenn die 10-%-Schwelle überschritten wird, sind die weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig.

Vorteil & Nachteil auf einen Blick

Als Kleinunternehmer:in sparst du dir die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen und damit viel Bürokratie. Im Gegenzug kannst du dir die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen nicht vom Finanzamt zurückholen. Bei hohen Investitionen kann ein freiwilliger Verzicht auf die Regelung sinnvoll sein.

Was passiert beim Überschreiten der Grenze?

Sobald du die maßgebliche Grenze überschreitest, wirst du regulär umsatzsteuerpflichtig. Dann musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben — und darfst im Gegenzug Vorsteuer geltend machen. Es lohnt sich, den Jahresumsatz laufend im Blick zu behalten, um nicht überrascht zu werden.

Lunabook behält deinen Jahresumsatz für dich im Blick — inklusive Kleinunternehmer-Tracker und USt-Überblick.

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Hinweis: Die genannten Werte sind Richtwerte für 2025/2026. Steuerrecht ändert sich — prüfe deinen konkreten Fall mit deiner Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2025 in Deutschland?

Der Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 € betragen, der Umsatz des laufenden Jahres höchstens 100.000 €. Die 100.000-€-Grenze ist seit 2025 eine feste Grenze, keine Prognose mehr.

Wie hoch ist die Grenze in Österreich?

55.000 € brutto pro Jahr, mit einer einmaligen Toleranz von 10 %. Wird die Toleranz überschritten, sind die weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und kann im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Du wirst regulär umsatzsteuerpflichtig, musst Umsatzsteuer ausweisen und Voranmeldungen abgeben — kannst dann aber auch Vorsteuer ziehen.

Stand: 28. Juni 2026 · Lunabook Redaktion. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung — im Zweifel die Steuerberatung fragen.